rbb|24: Lisa Steger, eine forensisch-psychiatrische Gutachterin hat im Prozess von psychischen Störungen bei der Angeklagten berichtet. Sie sieht einen Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit. Womit hat die Gutachterin das begründet?
Lisa Steger: Die Angeklagte leidet an einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung, sagte die Gerichtspsychiaterin Cornelia Mikolaiczyk: Das Denken kreise bei Ines R. um die eigene Person. Mit Belastungen könne sie nicht umgehen. Sie verliere dann die Kontrolle.
In der Vergangenheit habe sie Aggressionen immer gegen sich selbst gerichtet. Anders am 28. April. In den Wochen davor sei die Belastung gestiegen – durch die Arbeit, aber auch durch die Sanierung ihres Eigenheimes.