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Bildung und Teilhabe - Stadt Kaiserslautern

Bildung und Teilhabe - Stadt Kaiserslautern

Bildung und Teilhabe - Stadt Kaiserslautern

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kindertageseinrichtung, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Mit dem Bildungspaket können Lernmaterialien und Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule bezuschusst werden. Eine qualifizierte Lernförderung wird ermöglicht, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mehr mitkommen. Das ist ein großer Schritt zu mehr Motivation, mehr Bildung und mehr Chancen für ihre Zukunft.

Die Leistungen:

1. Kosten für eintägige und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Berücksichtigt werden die Kosten der Fahrt, nicht erstattungsfähig sind z.B. Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden, wie z.B. für Sportschuhe oder Badesachen

2. Ergänzende angemessene Lernförderung für SchülerInnen; hierzu bedarf es einer Bestätigung der Schule, welcher Lernförderbedarf zum Erreichen des Klassenziels besteht (bitte Formular aushändigen lassen oder das Formular herunterladen!)

3. Kosten der Schülerbeförderung, jedoch gekürzt um den im Regelsatz enthaltenen Anteil für Fahrtkosten

4. Gemeinschaftliches Mittagessen in den Schulen und Kindertageseinrichtungen; hier ist die regelmäßige Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung erforderlich, ein Eigenanteil in Höhe von 1 €(Kosten der Haushaltsersparnis) ist selbst zu erbringen

5. Schulstarterpaket - 100 € jährlich (70 € im August und 30 € im Februar) für Schulbedarf. EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen das Geld automatisch und müssen keinen Antrag stellen. Dieser ist lediglich für Wohngeld- und KinderzuschlagbezieherInnen erforderlich.

6. Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben; hier können 10 € mtl. für einen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten, also 60 €, gezahlt werden für

Die Berechtigten:

EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld und Kinderzuschlag können die Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen.

Achtung Altersbegrenzung:

Bildung und Teilhabe - Stadt Kaiserslautern

Bei den Ziffern 1 - 5 besteht bis zum 25. Geburtstag, bei der Ziffer 6 bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe.

Benötigte Unterlagen:

Antragstellung:

Wir versuchen die Antragsstellung so einfach wie möglich zu gestalten. Daher können die Anträge beim Jobcenter der Stadt Kaiserslautern, Guimaraesplatz 3 und bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern (siehe Zuständigkeiten) gestellt werden. Anträge für die Leistungen 1 - 4 können darüber hinaus direkt in den Schulen und Kindertageseinrichtungen gestellt werden. Für die Bezuschussung der Mittagsverpflegung genügt dabei die Vorlage des Leistungsbescheides in der Einrichtung. Anträge für Leistungen zu Ziffer 5 und 6 werden auch beim Referat Soziales, Maxstraße 19 entgegen genommen.

Zuständigkeiten:

Zuständigkeit:

Jobcenter Stadt KaiserslauternGuimaraes-Platz 367655 KaiserslauternTel: 0631 / 37091-0Fax: 0631 / 37091 - 120

Referat Soziales:

Zuständigkeiten:

Frau Martina Flett, Tel. 0631/365-2288Frau Marion Riesinger,Tel. 0631/365-4075Frau Monika Stumptner,Tel. 0631/365-2336

Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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